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   BGH, 31.05.1965 - III ZR 150/64   

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https://dejure.org/1965,6677
BGH, 31.05.1965 - III ZR 150/64 (https://dejure.org/1965,6677)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1965 - III ZR 150/64 (https://dejure.org/1965,6677)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1965 - III ZR 150/64 (https://dejure.org/1965,6677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Lehrers auf Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung - Voraussatzungen eines zulässigen Parteiwechsels - Maßnahmen der Fürsorge und Hilfe im Bereich der nichtfiskalischen und damit (schlicht-) hoheitlichen Verwaltungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 980
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 31.05.1965 - III ZR 150/64
    Dabei braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, unter welchen Voraussetzungen ein Parteiwechsel auf der beklagten Seite in zulässiger Weise erfolgen kann, ob insbesondere ein derartiger Parteiwechsel als Klageänderung zu behandeln ist (so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1955, V ZR 34/54 in LM unter Nr. 8 zu § 264 ZPO mit weiteren Nachweisen und wohl auch die vom 13. November 1961, II ZR 202/60 in NJW 1962, 347 = DRiZ 1962, 210, während in der Entscheidung vom 13. Juli 1956, VI ZR 32/55 in BGHZ 21, 285, 287 [BGH 13.07.1956 - VI ZR 32/55] hiergegen Bedenken erhoben werden) oder ob der Parteiwechsel als etwas von der Klageänderung Verschiedenes beurteilt werden muss (so u.a. De Boor, Zur Lehre vom Parteiwechsel und vom Parteibegriff, 1941, und Henckel in DRiZ 1962, 226), und ebenso wenig der damit in Zusammenhang stehenden Frage, wer von den Beteiligten - Kläger, alter Beklagter, neuer Beklagter - dem Parteiwechsel zustimmen muss.
  • BGH, 13.11.1961 - II ZR 202/60

    Identität einer Kommanditgesellschaft (KG) mit der ehemaligen offenen

    Auszug aus BGH, 31.05.1965 - III ZR 150/64
    Dabei braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, unter welchen Voraussetzungen ein Parteiwechsel auf der beklagten Seite in zulässiger Weise erfolgen kann, ob insbesondere ein derartiger Parteiwechsel als Klageänderung zu behandeln ist (so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1955, V ZR 34/54 in LM unter Nr. 8 zu § 264 ZPO mit weiteren Nachweisen und wohl auch die vom 13. November 1961, II ZR 202/60 in NJW 1962, 347 = DRiZ 1962, 210, während in der Entscheidung vom 13. Juli 1956, VI ZR 32/55 in BGHZ 21, 285, 287 [BGH 13.07.1956 - VI ZR 32/55] hiergegen Bedenken erhoben werden) oder ob der Parteiwechsel als etwas von der Klageänderung Verschiedenes beurteilt werden muss (so u.a. De Boor, Zur Lehre vom Parteiwechsel und vom Parteibegriff, 1941, und Henckel in DRiZ 1962, 226), und ebenso wenig der damit in Zusammenhang stehenden Frage, wer von den Beteiligten - Kläger, alter Beklagter, neuer Beklagter - dem Parteiwechsel zustimmen muss.
  • BGH, 24.05.1955 - V ZR 34/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.05.1965 - III ZR 150/64
    Dabei braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, unter welchen Voraussetzungen ein Parteiwechsel auf der beklagten Seite in zulässiger Weise erfolgen kann, ob insbesondere ein derartiger Parteiwechsel als Klageänderung zu behandeln ist (so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1955, V ZR 34/54 in LM unter Nr. 8 zu § 264 ZPO mit weiteren Nachweisen und wohl auch die vom 13. November 1961, II ZR 202/60 in NJW 1962, 347 = DRiZ 1962, 210, während in der Entscheidung vom 13. Juli 1956, VI ZR 32/55 in BGHZ 21, 285, 287 [BGH 13.07.1956 - VI ZR 32/55] hiergegen Bedenken erhoben werden) oder ob der Parteiwechsel als etwas von der Klageänderung Verschiedenes beurteilt werden muss (so u.a. De Boor, Zur Lehre vom Parteiwechsel und vom Parteibegriff, 1941, und Henckel in DRiZ 1962, 226), und ebenso wenig der damit in Zusammenhang stehenden Frage, wer von den Beteiligten - Kläger, alter Beklagter, neuer Beklagter - dem Parteiwechsel zustimmen muss.
  • BGH, 15.10.1974 - VI ZR 181/73

    Zulässigkeit des Auftrags- und Bereicherungsrechts - Zivilrechtsweg - Schaden des

    Der einzelne Bürger kann den Träger der Straßenbaulast weder auf Erfüllung noch auf Schadensersatz bei Verletzung der Pflicht in Anspruch nehmen; insbesondere ist ihm ein Vorgehen gegen diesen mit den Mitteln des Privatrechts, etwa wegen Verletzung von Amtspflichten nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG oder aus dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Schutzgesetzverletzung nach § 823 Abs. 2 BGB versagt (BGH Urteile vom 30. Januar 1967 - III ZR 150/64 = VersR 1967, 471; vom 20. März 1967 - III ZR 29/65 = VersR 1967, 604, 605 m.w.Nachw.).
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